Produktbeschreibung
Windows 10 ist vertraut und benutzerfreundlich, viele Funktionen wie beispielsweise das Startmenü ähneln Windows 7.
Der Startvorgang ist schneller, es kommt mit mehr Sicherheit und es läuft mit der Software und auf der Hardware, die Sie bereits im Einsatz haben.
Erledigen Sie Ihre Aufgaben dank eines übersichtlichen Desktops einfach schneller. Docken Sie bis zu vier Apps gleichzeitig an und erstellen Sie virtuelle Desktops, wenn Sie mehr Platz benötigen oder Inhalte für ein Projekt zusammenfassen möchten, zum Beispiel Office-Apps für die Arbeit und Spiele für die Freizeit.
Die größten Xbox Hits und das Beste von Xbox Live lassen sich nun auch unter Windows 10 spielen. Starten Sie in wenigen Sekunden den Mitschnitt des Spielverlaufs, spielen Sie gegen Spieler mit einer Konsole und streamen Sie Spiele von Ihrer Xbox One auf Ihren Windows 10-PC überall in Ihrer Wohnung.
Systemvoraussetzungen
Prozessor: 1 GHz CPU oder besser
Arbeitsspeicher: 1 GB RAM (32-bit) / 2 GB RAM (64-bit)
Festplatte: 16 GB freier Speicherplatz (32-Bit) / 20 GB (64-bit)
Grafikkarte: DirectX 9 kompatible Grafikkarte mit WDDM 1.0 Treiber
Bildschirmauflösung: mind. 800 x 600
- Dieses Angebot richtet sich für Unternehmen, Privat und Geschäftskunden, Behörden, Organisationen, Schulen, Gemeinden und Kirchen
- Retail-Lizenz (ohne Datenträger)
Das Landgericht Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA) zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: "Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden.
Rechtliche Grundlagen:
In Deutschland gibt es mehrere rechtliche Beschlüsse die den Verkauf von ESD OEM Keys erlauben. Durch das Urteil des BGH wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000, I ZR 244/97). Laut EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 ist der Verkauf von Software auch ohne Datenträger gestattet.
Lizenzbestimmung:
Laut EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 ist der Verkauft von Software auch ohne Datenträger gestattet.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen und Lizenzen in loser Form per E-Mail ist legal und erlaubt!
Der EuGH hat das Urteil am 03.07.2012 nochmals bestätigt und sogar noch auf Downloads erweitert. (dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=03.07.2012&Aktenzeichen=C-128/11).
Der Oberste Gerichtshof hat wiederum das Urteil der EuGH bestätigt. Siehe auch heise.de/newsticker/meldung/BGH-begruendet-Rechtmaessigkeit-des-Gebrauchtsoftware-Handels-2104055.html
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