- Dieses Angebot richtet sich für Unternehmen, Privat und Geschäftskunden, Behörden, Organisationen, Schulen, Gemeinden und Kirchen
- Retail-Lizenz (ohne Datenträger)
Das Landgericht Frankfurt hat am 18.06.2014 (AZ 2-06 O 469/13 entschieden, dass der Verkauf der Seriennummer (d. h. der Aktivierungskey) ohne Echtheitszertifikat (d. h. COA) zulässig ist. Dort heißt es auf Seite 15: "Die Seriennummer an sich ist markenrechtlich neutral und kann auch ohne COA weitergegeben werden.
Rechtliche Grundlagen:
In Deutschland gibt es mehrere rechtliche Beschlüsse die den Verkauf von ESD OEM Keys erlauben. Durch das Urteil des BGH wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt (BGH, Urteil vom 6. Juli 2000, I ZR 244/97). Laut EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 ist der Verkauf von Software auch ohne Datenträger gestattet.
Lizenzbestimmung:
Laut EuGH Urteil vom 3. Juli 2012 ist der Verkauft von Software auch ohne Datenträger gestattet.
Der Handel mit gebrauchten Lizenzen und Lizenzen in loser Form per E-Mail ist legal und erlaubt!
Der EuGH hat das Urteil am 03.07.2012 nochmals bestätigt und sogar noch auf Downloads erweitert. (dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=EuGH&Datum=03.07.2012&Aktenzeichen=C-128/11).
Der Oberste Gerichtshof hat wiederum das Urteil der EuGH bestätigt. Siehe auch heise.de/newsticker/meldung/BGH-begruendet-Rechtmaessigkeit-des-Gebrauchtsoftware-Handels-2104055.html
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